Bezuschussung von Projekten

mit >>inklusivem<< Kulturangebotscharakter

Wir fördern Projekte von Organisationen, Vereinen und Stiftern, welche den in den Einrichtungen der Christophorus-Gemeinschaft lebenden und / oder arbeitenden Menschen mit Behinderung eine >>inklusive<< Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht.

Dies kann zum Beispiel gemeinsame Angebote für Menschen mit und ohne Behinderung in Form von Tanz, Sport, Theater und Musik, Veranstaltungen, etc. umfassen.

Der Vorstand der Christophorus Stiftung entscheidet aufgrund dieser Voraussetzungen im Einzelfall über die Gewährung eines Zuschusses. im Einklang mit unserem Stiftungszweck

 

Voraussetzung hierfür ist:

  1. das Projekt steht im Einklang mit dem Zweck der Christophorus Stiftung.
  2. dem Vorstand der Christophorus Stiftung wird eine detaillierte Beschreibung und Kalkulation über die Gesamtkosten des Projekts vorgelegt.

 

Förderantrag Christophorus Stiftung